Kleinfastenrath 3, 51688 Wipperfürth +49 2269 9295922 +49 1782360064 info@design-p.eu

    AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Gültigkeit der Bestimmungen

    1.1

    design P, vertreten durch Peggy Brandenburg, Kleinfastenrath 3, 51688 Wipperfürth (nachfolgend design P genannt), führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen.

    1.2

    Für alle Rechtsgeschäfte mit design P sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gütigkeit dieser Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.


    1. Vertragsabschluss

    2.1

    Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zu den Bedingungen dieser AGB von design P angenommen.

    2.2

    Mündliche Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt einer schriftlichen Bestätigung


    1. Terminabsprachen

    3.1

    Frist- und Terminvereinbarungen sind grundsätzlich schriftlich von beiden Parteien festzuhalten bzw. zu bestätigen.


    1. Verbindlichkeit einer Dienstleistung

    4.1

    Ein schriftlich erteilter Auftrag an design P ist verbindlich. Eine Auftragsbestätigung von design P muss nicht erfolgen.


    1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

    5.1

    Jeder erteilte Auftrag an design P ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertrag-Rechtes und des Urheberrechtsgesetzes.

    5.2

    Die Entwürfe und Werkzeichnungen von design P sind persönliche geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist

    5.3

    Ohne Zustimmung von design P dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt design P, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe der doppelt vereinbarten Vergütung zu verlangen.

    5.4

    Die Werke von design P dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von design P und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

    5.5

    Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von design P.

    5.6

    Über den Umfang der Nutzung steht design P ein Auskunftsanspruch zu.

    5.7

    Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

    5.8

    design P prüft nicht, ob das vom Kunden überlassene Bild-/Textmaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Kunden. Design P geht davon aus, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.

    5.9

    Die von design P erstellten Entwürfe dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von Bannertausch Programmen oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Verwendung bei Test-Werbemaßnahmen. Werden die Entwürfe dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht design P Schadenersatz in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotspreises zu.

    5.10

    Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen. Die Herausgabe von Rohdaten, Druckdaten und Druckvorlagen ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht geschuldet, außer wenn dies dem Vertrag nach notwendig ist.

    5.11

    Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Dienstleistung durch den Auftraggeber auf diesen über.


    1. Eigentumsvorbehalt

    6.1

    An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch keine Eigentumsrechte übertragen.


    1. Vergütung

    7.1

    Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich ausfolgenden Teilhonoraren zusammen: a) dem Gestaltungshonorar für die genutzte Entwurfsarbeit b) dem Werkzeichnungs-/Ausführungshonorar für die Realisierung

    7.2

    Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet design P ein Abschlagshonorar.

    7.3

    Die Schaffung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten, die design P für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

    7.4

    Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann design P Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Bei Zahlungsverzug können ohne vorherige Ankündigung weitere Dienstleistungen versagt werden.

    7.5

    Honorare sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

    7.6

    Sofern eine Abnahme nach Mahnung oder nach maximal zehn Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.


    1. Zusatzleistungen, Drittanbieter, Nebenkosten

    8.1

    Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

    8.2

    Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z. B. für Layoutsatz) sind zu erstatten.

    8.3

    design P ist berechtigt - zur Erfüllung der gesamten Projektabwicklung - Leistungen von Drittanbietern erbringen zu lassen, bei denen deren Geschäftsbedingungen gelten. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z. B. Fotoaufnahmen, Programmierung) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Druckausführung, Programmierung) nimmt design P aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.

    8.4

    Soweit design P auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter design P von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

    8.5

    Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

    8.6

    Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.


    1. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

    9.1

    An digital wie manuell erstellten Entwürfen, Werkzeichnungen und digitalen Vorlagen zur Realisierung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Sollte eine Einigung über das Honorar erzielt werden, kann der Auftraggeber von design P die digitalen Daten erwerben. Eine Verpflichtung zur Herausgabe besteht nicht.

    9.2

    Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an design P zurückzugeben, digitale Druckvorlagen dürfen zu keinem anderen Zweck als dem Vereinbarten genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

    9.3

    Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.

    9.4

    Hat design P dem Auftraggeber Originaldateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von design P geändert werden.


    1. Korrektur und Produktionsüberwachung

    10.1

    Vor Produktionsbeginn sind design P Korrekturmuster vorzulegen.

    10.2

    Die Produktion wird von design P nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist design P ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.


    1. Haftung

    11.1

    Eine Haftung, für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird von design P nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

    11.2

    Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton und Text.

    11.3

    Soweit design P auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet design P nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

    11.4

    Die Haftung von design P für mangelhafte Druckerzeugnisse, die durch die Lieferung von Daten mit versteckten Mängeln entstanden sind und weder in Farbausdrucken, Proofs sowie PDF‘s auffielen, ist auszuschließen, wenn design P weder mit der Kontrolle der Filme, Andrucke oder Druckabnahme beauftragt wurde.

    11.5

    Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an design P, stellt er ihn von der Haftung frei.

    11.6

    Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von design P nicht ausgeschlossen.

    11.7

    Für die inhaltliche wie technische Richtigkeit von überlassenen digitalen Daten wird keine Gewähr übernommen. Für Konfigurations- und Konvertierungsleistungen ist jede Haftung - insbesondere für Datenverlust – ausgeschlossen.

    11.9

    Eine unbegrenzte zeitliche Bereitstellung der digitalen Daten kann nicht gewährleistet werden.

    11.10

    Für einen etwaigen Virenbefall aus dem Internet, und daraus entstehende Schäden, kann keinerlei Haftung übernommen werden.


    1. Belegexemplare, Copyright-Hinweise

    12.1

    Von vervielfältigten Werken sind design P mindestens 2 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen. Design P ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

    12.2

    design P ist berechtigt Kunden als Referenz im Internet aufzuführen und mitzuverlinken, soweit nichts anderes vereinbart wurde.


    1. Gestaltungsfreiheit

    13.1

    Für design P besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.


    1. Haftungsbeschränkungen

    14.1

    Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet design P bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit


    1. Webhosting

    15.1

    Die Leistungen sind an Laufzeiten gebunden und werden für die gesamte Laufzeit im Voraus berechnet. Sofern vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird, besteht kein Recht auf Rückvergütung von geleisteten Zahlungen oder auf Zahlungseinstellung für die Restlaufzeit.

    15.2

    Kommt der Kunde der Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist (Datum des Zahlungseingangs und der Wertstellung auf dem in der Rechnung angegebenem Konto innerhalb 10 Tagen) nicht nach (Zahlungsverzug), ist design P berechtigt, aufgrund des Zahlungsverzuges die entsprechenden Leistungen zu sperren.

    15.3

    Erfolgte Sperrungen aufgrund des Zahlungsverzuges unterbrechen weder eventuelle Laufzeiten, noch entbinden diese Sperrungen den Kunden von der Zahlungspflicht, da die bestellten Leistungen immer noch bereitgestellt, aber nicht erreichbar sind.

    15.4

    design P behält sich das Recht vor, Domains und Daten zurückzuhalten bzw. KK-Anträgen nicht zuzustimmen, wenn berechtigte Forderungen durch den Kunden nicht beglichen sind.

    15.5

    Sperrt design P dem Kunden berechtigt Leistungen wegen Zahlungsverzug, berechnet design P dem Kunden für die Entsperrung eine Bearbeitungspauschale von 55,00 € und kann die Entsperrung von Zahlungseingang der Bearbeitungspauschale abhängig machen.


    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    16.1

    Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

    16.2

    Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von design P.

    16.3

    Gerichtsstand ist der Sitz von design P.

     

    Stand: Wipperfürth, den 01.07.2023

    design P

    Grafikdesign - Webdesign - Werbetechnik - Orden & Pins

    • Logodesign
    • Plakate
    • Flyer
    • Visitenkarten
    • Aufkleber
    • Urkunden
    • Broschüren
    • Promotionartikel
    • Figurenaufsteller
    • Verpackungen
    • Menükarten
    • Bierdeckel
    • Trinkbecher
    • Briefpapier
    • Banner
    • Fahnen
    • Zaunsichtschutz
    • Fahrzeugbeschriftung
    • Roll-up
    • Schilder
    • Karnevalsorden & -pins

    Adresse

    design P
    Grafik- & Webdesign

    Peggy Brandenburg
    Kleinfastenrath 3
    51688 Wipperfürth

    +49 2269 9295922
    info@design-p.eu
    Mo-Fr: 09.00 - 17.00

    Qualität & Service

    Leistungen erbringen wir mit Energie und Ausdauer, bishin zum entgültigen Ergebnis. Diese machen unsere Qualität zu etwas Besonderen.